Betreuungsverein im Kreis Plön e.V.
                   Gesetzliche Betreuung im Kreis Plön - Wir informieren
 
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Fragen und Antworten

 

Für wen wird eine Betreuung eingerichtet ?  

Bin ich geeignet für die Übernahme einer Betreuung ?  

Wenn ich eine Betreuung übernehme, bin ich dann auch für die Pflege verantwortlich ?  

Mit welchem Zeitaufwand  muß ich rechnen ?  

Wer erstattet meine Aufwendungen ?  

Bin ich versichert ?  

Welche Tätigkeitsfelder erwarten mich bei einer Betreuung ?  

 

 

Für wen wird eine Betreuung eingerichtet ?

 

Eine gesetzliche Betreuung ist für die Menschen gedacht, die entweder in Folge einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können. 

 

Bin ich geeignet für die Übernahme einer Betreuung ?

 

Jede/r Volljährige, die/der in der Lage ist, ihre/seine Angelegenheiten selber zu regeln, kann auch eine Betreuung übernehmen. Juristische, pädagogische oder pflegerische Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Vielmehr bringen Sie Ihre Lebenserfahrung und Ihre speziellen Fähigkeiten zum Wohl des Betreuten ein.

 

Wenn ich eine Betreuung übernehme, bin ich dann auch für die Pflege verantwortlich ?

 

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung bedeutet nicht, daß der/die BetreuerIn die Betreuten selbst versorgt oder pflegt. Vielmehr geht es darum, die notwendigen Hilfen zu vermitteln und einzuleiten (z.B. Anträge für die Gewährung von Sozialleistungen bei den entsprechenden Behörden zu stellen).

 

Mit welchem Zeitaufwand  muß ich rechnen ?

 

Der Zeitaufwand einer Betreuung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Manchmal reichen schon wenige Stunden im Monat.

 

Wer erstattet meine Aufwendungen ?

 

Der/die BetreuerIn braucht die mit der Betreuung verbundenen Auslagen nicht aus eigener Tasche zu zahlen. Es steht Ihnen ein Kostenersatz zu. Das Gericht erstattet auf Antrag eine jährliche Pauschale von z.Zt. 600 DM pro Betreuung. Diese Aufwandsentschädigung soll geringfügige Aufwendungen abdecken.

Übersteigen die Auslagen der Betreuung diese Grenze, kann mit dem Gericht gesondert abgerechnet werden.

 

Bin ich versichert ?

 

Die Tätigkeit als Betreuer(in) ist über eine Haftpflichtversicherung, die das Land Schleswig-Holstein für alle ehrenamtlichen BetreuerInnen abgeschlossen hat, sowie durch eine Unfallversicherung abgesichert.   

 

Welche Tätigkeitsfelder erwarten mich bei einer Betreuung ?

 

Die Tätigkeiten des Betreuers/der Betreuerin werden in Aufgabenkreise unterteilt, die entweder allein oder in Zusammenhang mit anderen Aufgabenkreisen vom Amtsgericht vergeben werden. Einige Beispiele :

 

·      Vermögenssorge

Schuldenregulierung, Beantragung von Beihilfen und Durchsetzung von

Rentenansprüchen, Finanzierungsregelungen von Heimen etc.

 

·      Gesundheitssorge

Kontakt zu behandelnden Ärzten, Leistungen der Pflegeversicherung

beantragen, Einwilligung zu ärztlichen Maßnahmen und Heilbehandlungen

geben etc.

 

·      Aufenthaltsbestimmung

Krankenhausaufenthalt,Heimunterbringung,Wohnungssuche,Unterbringung

 

·      Wohnungsauflösung

Nur mit Genehmigung des Amtsgerichtes.

 

·      Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

Dient vor allem der Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen

Weiteres hierzu siehe auch unter Die Aufgabenkreise