Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)
F: Muss ich als Betreuer die Pflege
übernehmen oder Einkäufe tätigen
A: Nein, als gesetzlicher Vertreter obliegt es Ihnen diese Dienste zu
installieren und kontrollieren, aber nicht selber auszuführen
F: Was bedeutet BtV
A: Wir haben hier für uns dieses als Abkürzung für Betreuungsverein
F: Kann ich eine Aufwandsentschädigung
erhalten
A: Ja, es steht allen ehrenamtlichen Betreuern eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 € zu. Dieses muss 3 Monate nach
Beendigung des jährlichen Betreuungszeitraumes beim zuständigen
Amtsgericht beantragt werden. Die Kosten trägt die Staatskasse bei
Mittellosen, ansonsten erfolgt ein Beschluss gegen das Vermögen des
Betreuten.
F: Ich finde immer wieder die Abkürzung
BtÄnG
A: Das bedeutet Betreuungsänderungsgesetz. Es gab bereits zwei davon,
1999 und 2005
F: Der Betreuungsverein bietet Beratungen
an, was kosten diese
A: Alle Beratungen, ob Mitglied oder nicht, für ehrenamtliche Betreuer
sind kostenfrei, das gilt im überigen für die meisten Veranstaltungen.
