Betreuungsverein im Kreis Plön e.V.
                   Gesetzliche Betreuung im Kreis Plön - Wir informieren
 
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Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)

F: Muss ich als Betreuer die Pflege übernehmen oder Einkäufe tätigen
A: Nein, als gesetzlicher Vertreter obliegt es Ihnen diese Dienste zu installieren und kontrollieren, aber nicht selber auszuführen


F: Was bedeutet BtV
A: Wir haben hier für uns dieses als Abkürzung für Betreuungsverein


F: Kann ich eine Aufwandsentschädigung erhalten
A: Ja, es steht allen ehrenamtlichen Betreuern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 € zu. Dieses muss 3 Monate nach Beendigung des jährlichen Betreuungszeitraumes beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Kosten trägt die Staatskasse bei Mittellosen, ansonsten erfolgt ein Beschluss gegen das Vermögen des Betreuten.


F: Ich finde immer wieder die Abkürzung BtÄnG
A: Das bedeutet Betreuungsänderungsgesetz. Es gab bereits zwei davon, 1999 und 2005


F: Der Betreuungsverein bietet Beratungen an, was kosten diese
A: Alle Beratungen, ob Mitglied oder nicht, für ehrenamtliche Betreuer sind kostenfrei, das gilt im überigen für die meisten Veranstaltungen.